Dies auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass in der zweiten Stellungnahme teilweise Passagen aus der ersten Stellungnahme übernommen werden konnten. Für das Verfassen der beiden Stellungnahmen im Siegelungsverfahren erscheint daher ein gesamthafter Aufwand von 24 Stunden angemessen und der von der Staatsanwaltschaft dafür festgesetzte Zeitaufwand ist entsprechend um 6 Stunden zu erhöhen. 4.7.3 Durch die Staatsanwaltschaft wurde für die Schreiben vom 17. Mai 2021 betreffend Unverwertbarkeit der Aussagen aus der Hausdurchsuchung sowie vom 7. März 2023 betreffend Stellungnahme zur Anzeige E._____