KZMG 21 828»), wobei auch hier im angegebenen Zeitaufwand von gesamthaft 13 Stunden noch weitere Arbeiten inkludiert sind, die bereits an anderer Stelle berücksichtigt wurden. Alles in allem erscheint für das Verfassen der zweiten Stellungnahme – wiederum unter Abzug des Zeitaufwandes für die weiteren Tätigkeiten – ein Aufwand von 10 Stunden angemessen. Dies auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass in der zweiten Stellungnahme teilweise Passagen aus der ersten Stellungnahme übernommen werden konnten.