Insgesamt erscheint für das Verfassen erste Stellungnahme – unter Abzug des Zeitaufwandes für die weiteren Tätigkeiten – ein Stundenaufwand von 14 Stunden angemessen. Das Verfassen der zweiten Stellungnahme wird im LKB am 19. Juli 2021, am 20. Juli 2021, am 21. Juli 2021 und am 28. Juli 2021 aufgeführt (unter «Arbeiten Stellungnahme K ZMG» bzw. «Arbeiten Stellungnahme» bzw. «Abschlussarbeiten Stellungnahme KZMG 21 828»), wobei auch hier im angegebenen Zeitaufwand von gesamthaft 13 Stunden noch weitere Arbeiten inkludiert sind, die bereits an anderer Stelle berücksichtigt wurden.