und 4.7.1), weshalb an dieser Stelle nur noch der reine Aufwand für das Verfassen der Stellungnahmen berücksichtigt werden kann. Im LKB wird das Verfassen der ersten Stellungnahme am 28. Mai 2021, am 31. Mai 2021 und am 1. Juni 2021 aufgeführt (unter «Arbeiten Stellungnahme» bzw. «Arbeiten Stellungnahme Entsiegelung»), wobei im dafür angegebenen Stundenaufwand von gesamthaft 20 Stunden jeweils noch weitere, bereits an anderer Stelle berücksichtigte Tätigkeiten inkludiert sind.