12 tend gemachte Aufwand erweist sich hingegen als nicht geboten und kann daher nicht entschädigt werden. 4.7 Der Beschwerdeführer rügt weiter, dass von der Staatsanwaltschaft der Zeitaufwand für mehrere von ihm erbrachte Tätigkeiten zu Unrecht gekürzt worden sei. Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, die Staatsanwaltschaft habe den Aufwand für die von ihm geltend gemachten Aufwände zu Unrecht geschätzt und einen pauschalen Betrag festgelegt, ist an dieser Stelle nochmals auf die zuvor in E. 4.3.2 gemachten Ausführungen zu verweisen.