11 samtaufwand für die Telefonate mit der Staatsanwaltschaft beläuft sich daher gesamthaft auf 2 Stunden 30 Minuten. 4.6.3 Aus dem LKB sind zudem drei Telefonate mit dem ZMG ersichtlich. Auch hier erscheint ein Aufwand von 10 Minuten pro Telefonat angemessen, was einen Gesamtaufwand von 30 Minuten ergibt. 4.6.4 Weiter ist aus dem LKB ersichtlich, dass der Beschwerdeführer mehrfach Kontakt mit Rechtsanwältin D.________, der Verteidigerin des Mitbeschuldigten seines Klienten, hatte.