Im LKB sind weiter 15 Telefonate mit der Staatsanwaltschaft aufgeführt. Auch hier erscheint ein Aufwand von 10 Minuten pro Telefonat angebracht, zumal durch die amtliche Verteidigung im Anschluss an die Telefongespräche teilweise auch noch ein Brief an die Staatsanwaltschaft verschickt wurde. Der angemessene Ge-