Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der massgebliche Durchschnittsaufwand bei einer Grössenordnung von CHF 12'500.00 liegt. Mit Blick auf die leicht überdurchschnittliche Bedeutung der Streitsache erscheint eine moderate Erhöhung auf CHF 15'000.00 gerechtfertigt. 4.5 Das vom Beschwerdeführer geltend gemachte amtliche Honorar von CHF 19'000.00 (ohne Auslagen und MWST) liegt damit klar über der im vorliegenden Verfahren zu beachtenden Obergrenze von CHF 15'000.00 und wurde insofern zurecht gekürzt.