10 Überdurchschnittlichkeit ausgegangen werden, zumal sich in diesem Zusammenhang primär arbeitsrechtliche Fragen – wie beispielsweise die vom Beschwerdeführer in seiner Kostennote vom 18. September 2023 zur Bedeutung der Streitsache erwähnte missbräuchliche Arbeitgeberkündigung – gestellt haben dürften, die ausserhalb des Strafverfahrens zu klären waren. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der massgebliche Durchschnittsaufwand bei einer Grössenordnung von CHF 12'500.00 liegt.