stufte. Was sich dazwischen an der Schwierigkeit des Falles geändert haben soll, ist nicht ersichtlich, zumal bereits am 16. März 2023 die beabsichtigte Verfahrenseinstellung angekündigt worden war und sich danach sicherlich keine rechtlich oder tatsächlich komplexen Fragen mehr gestellt haben, deren Abklärung noch geboten gewesen wäre. Hingegen ist die Beschwerdekammer der Ansicht, dass die Bedeutung der Streitsache als leicht überdurchschnittlich zu beurteilen ist.