Zu diesem Zweck ist zunächst der anwendbare Tarifrahmen zu bestimmen. Dem Beschuldigten wurden ungetreue Geschäftsbesorgung, evtl. Veruntreuung, Betrug, evtl. Urkundenfälschung, Sachentziehung, Verletzung des Geschäftsgeheimnisses, üble Nachrede, evtl. Verleumdung, Irreführung der Rechtspflege, Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb und Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vorgeworfen.