4.3.4 Der Beschwerdeführer führt zur Verletzung des rechtlichen Gehörs zudem den Entscheid der Beschwerdekammer BK 21 166 vom 24. August 2021 an. Dort war die Ausgangslage jedoch eine andere. Der Stundenaufwand war unter Hinweis auf vergleichbare Fälle und die Schadensminderungspflicht der amtlichen Verteidigung im Sinne einer Gesamtbetrachtung um 200 Minuten gekürzt worden, ohne dass Rückschlüsse darauf möglich waren, welche Tätigkeiten in den 200 Minuten enthalten sind. Dies ist vorliegend nicht der Fall.