8 dem Klienten – zusammenzufassen und dafür einen angemessenen Zeitaufwand festzulegen. Dieses Vorgehen ist zudem auch mit Blick auf KS Nr. 15 gerechtfertigt, wonach der von der amtlichen Verteidigung mitgeteilte Zeitaufwand bei der Festsetzung des Zeitaufwandes als Hilfsgrösse dient. 4.3.3