- «Tf an STA F.________ und Klient; AS Durchsuchungsbefehl; Bf an StA F.________ und E- Mail/Tf an POL G.________, Frau H.________» Diese beiden Aufwandpositionen werden mit einem totalen Zeitaufwand von 1 Stunde bzw. 1 Stunde und 30 Minuten verrechnet. Eine Einschätzung, welcher Anteil des verrechneten Zeitaufwands genau auf welche der aufgeführten Tätigkeiten fällt, ist schlicht nicht möglich. Der den Kostenentscheid fällenden Behörde bleibt daher bei der Honorarüberprüfung letztlich keine andere Möglichkeit, als die einzelnen Tätigkeiten – wie beispielsweise das Aktenstudium oder den Kontakt mit