Hinzu kommt, dass aus dem LKB des Beschwerdeführers zwar hervorgeht, welche Art von Aufwendungen getätigt wurden, sich daraus aber oftmals nicht abschliessend ermitteln lässt, wie viel Zeit für eine bestimmte Tätigkeit genau verwendet wurde. Der Grund dafür liegt darin, dass grösstenteils mehrere Aufwände zusammen aufgeführt und mit einem Stundentotal angegeben werden. Beispielhaft seien hier die beiden Positionen vom 12. Juli 2021 genannt: - «AS Verfügung von STA BEMI; Durchsuchungsbefehl; Siegelung wird verlangt, Tf an STA BEMI, F.________ und KAPO BE; Tf mit Klient»