Aufgerechnet auf 92 Stunden ergäbe dies somit ein Honorar von CHF 18'400.00 (ohne Auslagen und MWST). Das in Rechnung gestellte Honorar ist daher bereits aus diesem Gesichtspunkt zu hoch, und es war angezeigt, dass die Staatsanwaltschaft dieses zumindest im Umfang von CHF 600.00 kürzt. 4.3 Der Beschwerdeführer macht hinsichtlich des Kostenentscheids zunächst eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend.