Die Staatsanwaltschaft hat sich demnach zu Recht näher mit den vom Beschwerdeführer geltenden gemachten Aufwänden auseinandergesetzt. Hinzu kommt, dass in der Honorarnote vom 18. September 2023 für einen Gesamtaufwand von 92 Stunden ein Honorar von CHF 19'000.00 (ohne Auslagen und MWST) geltend gemacht wird. Der anwendbare Stundenansatz bei amtlichen Mandaten beträgt im Kanton Bern CHF 200.00 (vgl. dazu auch vorne, E. 3.1). Aufgerechnet auf 92 Stunden ergäbe dies somit ein Honorar von CHF 18'400.00 (ohne Auslagen und MWST).