_ entrichtet wird (CHF 9’337.30 plus 7.7% Mehrwertsteuer). CHF 14’628.70 wurden als Vorschuss bereits bezahlt (Verfügung vom 08. Juni 2022). Die Bevorschussung erfolgte unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der endgültigen, allenfalls abweichenden Festlegung des amtlichen Honorars. Demzufolge hat Rechtsanwalt B.________ ein Betrag von CHF 4'572.40 an die Staatsanwaltschaft zurück zu vergüten.