Insgesamt ist ein Zeitaufwand von 41 Stunden unter Berücksichtigung der Schwere des Falles, des Umfanges des Dossiers und der Anzahl der Verfahrenshandlungen (eine Einvernahme, zwei Entsiegelungsverfahren) gerechtfertigt. Für die Prüfung der Kostennote und das Verfassen der Stellungnahme vom 18. September 2023 wird ein Zeitaufwand von 4 Stunden angerechnet. Auch hier erscheint der geltend gemachte Zeitaufwand von 8 Stunden überhöht. Insgesamt ergibt dies somit ein Zeitaufwand von 45 Stunden, welche Rechtsanwalt B.________ entschädigt werden. Pro Stunde wird gemäss der Verordnung über die Entschädigung der amtlichen Anwältinnen und Anwälte (EAV) amt-