B.________ verfasste, sind die beiden Stellungnahmen im Entsiegelungsverfahren inhaltlich relevant und mit rechtlichen Schwierigkeiten verbunden. Rechtsanwalt B.________ macht diesbezüglich für das erste Entsiegelungsverfahren ein Zeitaufwand von rund 26 Stunden geltend. Für das zweite Entsiegelungsverfahren macht Rechtsanwalt B.________ ein Zeitaufwand von rund 15 Stunden geltend. Ein Aufwand von insgesamt 41 Stunden für die beiden Stellungnahmen ans Zwangsmassnahmengericht ist deutlich überhöht. Ein Aufwand von 18 Stunden erscheint für das Redigieren der beiden Stellungnahmen angemessen, zumal für das Aktenstudium bereits 10 Stunden angerechnet wurden.