Den Beschuldigten werden ungetreue Geschäftsbesorgung, evtl. Veruntreuung, Betrug und weitere Delikte vorgeworfen. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe war der Beizug einer Verteidigung gerechtfertigt. Mit Blick auf die dem Beschuldigten vorgeworfenen Handlungen wäre es (alternativ zur Einstellung) zu einer Verhandlung vor dem Einzelgericht des Regionalgerichts gekommen. Mit einer schwereren Strafe wäre nicht zu rechnen gewesen, selbst wenn man von einem Deliktsbetrag von CHF 400’000.00 ausgeht. Gemäss Art.