4 4. 4.1 Der Beschwerdeführer machte in seiner redigierten Kostennote vom 18. September 2023 für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten ein Honorar von total CHF 20'853.20 (CHF 19'000.00 zuzüglich Auslagen von CHF 362.30 und 7.7 % MWST) geltend, wobei er den von ihm geleisteten Gesamtaufwand auf insgesamt 92 Stunden bezifferte. Die Staatsanwaltschaft erachtete einen Aufwand von total 45 Stunden als angemessen und kürzte das geltend gemachte Honorar auf CHF 10'056.30 (45 Stunden à CHF 200.00, zuzüglich Auslagen von CHF 337.30 und 7.7 % MWST).