Eventualiter sei Dispositivziffer 5 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 16. Oktober 2023 aufzuheben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung der amtlichen Entschädigung an die Vorinstanz zurückzuweisen. (4) Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7.7 % MWST).