5 der Einstellungsverfügung). Am 30. Oktober 2023 reichte der amtliche Verteidiger des Beschuldigten (nachfolgend: Beschwerdeführer) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte was folgt: (1) Dispositivziffer 5 der Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 16. Oktober 2023 sei aufzuheben.