1 und 2 der Einstellungsverfügung). Das Honorar der amtlichen Verteidigung von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wurde auf CHF 10'056.30 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass mit Verfügung vom 8. Juni 2022 bereits ein Vorschuss von CHF 14'628.70 bezahlt worden war und der amtliche Verteidiger der Staatsanwaltschaft somit einen Betrag von CHF 4'572.40 zurückvergüten müsse (Ziff. 5 der Einstellungsverfügung).