staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 4. Mai 2023), nicht kongruent. Wenn das Zugfahrzeug bereits wieder nach rechts gefahren sein soll, ist nicht davon auszugehen, dass sich der Anhänger noch weiter rechts befand. Die Aussagen des Beschwerdeführers erweisen sich gestützt auf das Ausgeführte als einziges Anklagefundament als zu wenig tragfähig. Auch aus der (nicht genauer bekannten) Endlage des E-Bikes des Beschwerdeführers sowie der Art und Weise seines Sturzes kann nichts den Beschuldigten hinreichend Belastendes abgeleitet werden.