Ohnehin scheint fraglich, ob sich die Polizisten nach Ablauf von zwei Jahren noch an dieses Detail zu erinnern vermöchten. Die Aussagen des Beschwerdeführers weisen gewisse Widersprüchlichkeiten auf. Sie sind nicht in sämtlichen Punkten durchwegs zuverlässig und überzeugend. So fällt auf, dass der Beschwerdeführer anlässlich der ersten Einvernahme vom 14. Mai 2022 (ein Tag nach dem Ereignis) gegenüber der Polizei ausgesagt hat, dass der Beschuldigte mit der Seite seines Anhängers seine Lenkstange touchiert habe, wodurch er zu Fall gekommen sei. Aus der Dokumentation des Unfalldiens-