Wie von der Generalstaatsanwaltschaft in der oberinstanzlichen Stellungnahme zu Recht angeführt wurde, befand sich der Lieferwagen gemäss Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 5. August 2022 (S. 5) nicht mehr in der Unfallendposition. Ob der Lieferwagen noch auf der rechten Strassenseite gestanden hatte und dann später vom Kollegen nach links verschoben wurde oder ob er bereits links gestanden hatte, als die Polizisten kamen, geht aus dem Bericht nicht vor.