Die Aussagen des Beschwerdeführers und des Beschuldigten stehen sich diametral entgegen. Der Beschwerdeführer macht geltend, der Beschuldigte habe ihn mit einem ungenügenden seitlichen Abstand überholt, weshalb ihn dessen Fahrzeug (Lieferwagen mit Anhänger) touchiert habe und er aufgrund dessen gestürzt sei