sondern auf die in diesem Satz vor dem Komma erwähnte Bushaltestelle, was gestützt auf die vorliegende Fotodokumentation des Unfalldienstes der Kantonspolizei Bern vom 26. September 2022 korrekt ist. Mit der Generalstaatsanwaltschaft, dem Beschuldigten und dem Beschwerdeführer ist gestützt auf den Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 5. August 2022, die Fotodokumentation des Unfalldienstes vom 26. September 2022 sowie die Erstaussagen des Beschuldigten und des Beschwerdeführers davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer wohl eher in einem Bereich der Hauptstrasse gestürzt ist, wo der Fahrradstreifen schon wieder