Später habe er einzig präzisiert, dass es ihm den Lenker nach rechts verdreht habe und er danach unmittelbar nach links gefallen sei. Seine Schilderung, wonach er nach der Berührung unmittelbar nach links auf die Fahrbahn geworfen worden sei, sei logische Folge des Touchierens durch das Fahrzeug des Beschuldigten. Es gebe keinen alternativen Grund für einen derartigen Unfall. Ein Radfahrer falle nicht einfach so nach links auf die Strasse hinaus.