Der Beschuldigte habe das Manöver zu früh begonnen oder zu wenig ausgeholt. Der Bericht des Unfalldienstes vermöge zwar keine Kollisionsspuren nachzuweisen, aber die Fotos würden die Kollision auf dem Radstreifen gut aufzeigen und den Beschuldigten belasten. Im Gegensatz zum Beschuldigten habe er glaubhafte Aussagen gemacht. Er habe schon im Spital angegeben, dass der Beschuldigte zu früh eingebogen, das Fahrzeug mit dem Lenker in Berührung gekommen und er deswegen gestürzt sei. Später habe er einzig präzisiert, dass es ihm den Lenker nach rechts verdreht habe und er danach unmittelbar nach links gefallen sei.