mit Eingabe vom 06.07.2023 beantragte verkehrstechnische Gutachten des Dynamic Test Centers würde keine neuen rechtserheblichen Erkenntnisse liefern, welche nicht bereits dem Bericht des UD entnommen werden können. Das Gutachten bei der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik über das Unfallgeschehen ist unerheblich. Es ist offenkundig, dass sollte es zu einem Kontakt zwischen dem Anhänger und dem Ellbogen des Privatklägers gekommen sein, ein Sturz eine schlüssige Folge ist.