5 te. Auch aus den Aussagen des Privatklägers vom 04.05.2023 lässt sich entnehmen, dass der Privatkläger sich stark mit der Rekonstruktion des Unfallhergangs beschäftigt hatte, konnte er doch in Zahlen angeben, wie schnell er gefahren sei, ebenso die Breite des Lenkers seines Fahrrades. Gemäss UD überholte der Anhängerzug das Fahrrad nach der Fahrbahnverengung der Bushaltestelle. Wie anhand der Fotodokumentation ersichtlich, befindet sich die Unfallstelle kurz nach der Bushaltestelle, bei welcher auf der Fahrbahn kein Radstreifen markiert ist.