Der Privatkläger erlitt bei seinem Sturz erhebliche Verletzungen und wurde in das Inselspital eingeliefert, wo auch am Tag nach dem Unfall die erste Einvernahme des Privatklägers stattfand. Ob sich der Privatkläger tatsächlich an den Unfall zu erinnern vermochte, ist unter diesen Umständen zweifelhaft. Insbesondere die Äusserung: «Ich bin mir sicher, dass der Anhänger mich touchierte, ich bin nicht einfach so gestürzt», lässt vielmehr darauf schliessen, dass der Privatkläger für sich eine Erklärung zu finden suchte und den Unfallhergang für sich rekonstruier-