Eine technische Ursache können ausgeschlossen werden. Im Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 5. August 2022 wurde als Schlussbemerkung Folgendes festgehalten: «An der Unfallstelle ist die Hauptstrasse mit einem Radstreifen ausgeführt. Wären B1 [Beschuldigter] und B2 [Beschwerdeführer] korrekt auf ihrer dafür vorgesehenen Verkehrsfläche gefahren, hätte es zu keiner Kollision kommen sollen. Aufgrund der Aussagen wie auch des Spurenbildes kann nicht beurteilt werden, wie und ob es zu einer Berührung zwischen dem Anhänger von B1 und dem B2 kam.