Er sei nicht einfach so gestürzt. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 4. Mai 2023 gab der Beschwerdeführer als beschuldigte Person – gegen ihn war ein Verfahren wegen Führens eines motorlosen Fahrzeuges in fahrunfähigem Zustand und einfacher Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen eines Fahrrades eröffnet worden –, Opfer und Privatkläger zu Protokoll, er sei bei der ersten Einvernahme schwer verletzt im Spital gewesen und es sei ihm nicht alles in den Sinn gekommen. Ergänzend führte er an, er habe den Lieferwagen mit dem Anhänger in seinem Rückspiegel kommen sehen.