(Örtlichkeit) gefahren sei. Zur gleichen Zeit sei der Beschwerdeführer mit seinem Leichtmotorfahrrad in gleicher Richtung auf dem Radstreifen gefahren. Als der Beschuldigte am Beschwerdeführer vorbeigefahren sei, sei dieser aus ungeklärten Gründen zu Fall gekommen. Umstritten ist, ob der Beschuldigte den Sturz des Beschwerdeführers verursacht hat, indem er diesen mit seinem Lieferwagen mit Anhänger überholte. Der Beschwerdeführer wurde am 14. März 2022 als Auskunftsperson polizeilich einvernommen. Er gab an, dass er mit seinem E-Bike auf der Hauptstrasse von E.________ (Örtlichkeit) Richtung F._____