Der Beschwerdeführer beantragt die gesamthafte Aufhebung der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 16. Oktober 2023. Soweit er die Aufhebung der Einstellung des Strafverfahrens wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung verlangt, ist er als geschädigte Person und konstituierter Straf- und Zivilkläger von der Einstellung unmittelbar in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert. Insoweit ist auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde einzutreten.