_, am 30. Oktober 2023 Beschwerde. Er beantragte unter Kostenund Entschädigungsfolge, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung fortzuführen. Die Generalstaatsanwaltschaft stellte mit Stellungnahme vom 17. November 2023 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien dem Beschwerdeführer aufzuerlegen. Der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, reichte am 13. Dezember 2023 eine Stellungnahme ein.