1. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2023 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) geführte Strafverfahren wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01; einfache Verletzung der Verkehrsregeln) ein. Dagegen erhob der Straf- und Zivilkläger C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 30. Oktober 2023 Beschwerde.