Viele – bzw. nach den guten Erfahrungen während der Pandemie soweit ersichtlich alle – Kantone würden telefonische Kontakte in der Regel zulassen. Die Möglichkeit der Nutzung üblicher Kommunikationsmittel zwischen dem Verteidiger und seinem Klienten sei entscheidend für eine wirksame Verteidigung und die Gewährleistung eines fairen Verfahrens. Schliesslich fördere eine Telefonbewilligung die Effizienz und Effektivität der Verteidigung und sei Bestandteil einer verhältnismässigen Strafuntersuchung.