7 Die Verfahrensleitung verfügt: 1. Der Antrag auf Einvernahme von D.________ wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Eine Entschädigung wird nicht gesprochen.