SR 741.013.1] einen Grenzwert von 15 µg/L für Kokain im Blut für den Nachweis von Kokain festgelegt hat, ab welchem ein Messresultat als positiv gilt. Dies trägt lediglich der Messungenauigkeit Rechnung und verhindert, dass ein länger zurückliegender, für die aktuelle Fahrfähigkeit irrelevanter Drogenkonsum zu einem positiven Resultat führt.