2 chaft) gefahren sei, sich fahrfähig gefühlt und keine Betäubungsmittel konsumiert zu haben (siehe Polizeiprotokoll bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit vom 21. Juli 2023). Hierauf wurde von der Staatsanwaltschaft die Abnahme und Auswertung einer Blut- und Urinprobe verfügt.