Während der Kontrolle habe der Beschwerdeführer ein angetriebenes Verhalten gezeigt sowie enge Pupillen aufgewiesen. Eine entsprechende Nachschlagung in den polizeilich zugänglichen Applikationen habe ergeben, dass der Beschwerdeführer in der Vergangenheit bereits mit Betäubungsmitteln zu tun gehabt habe. Aktenkundig ist weiter, dass der anschliessend auf der Polizeiwache durchgeführte Urindrogenschnelltest ein positives Resultat auf Kokain ergeben hat. Der Beschwerdeführer teilte der Polizei mit, dass er vor seiner Kontrolle von seinem Domizil zur Poststelle C.________ (Orts-