3. Mit Anzeige vom 28. August 2023 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, unter dem Einfluss von Drogen ein Motorfahrzeug gelenkt zu haben. Gemäss Ausführungen des verantwortlichen Polizeibeamten im Anzeigerapport vom 28. August 2023 sei der Beschwerdeführer anlässlich einer Kontrolle «Ruhender Verkehr» in einem signalisierten Park- bzw. Fahrverbot in einem parkierten Fahrzeug mit eingeschaltetem Motor einer Kontrolle unterzogen worden. Während der Kontrolle habe der Beschwerdeführer ein angetriebenes Verhalten gezeigt sowie enge Pupillen aufgewiesen.