Strafanzeige gegen Dr. med. E.________ wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses sowie gegen die Beschuldigte wegen Anstiftung zur Verletzung des Berufsgeheimnisses und Verletzung des Amtsgeheimnisses ein. Sie wurde am 13. und 20. Januar 2023 polizeilich einvernommen. Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, ihr Hausarzt habe das Berufsgeheimnis verletzt, indem er gegenüber der Beschuldigten über sie Auskunft erteilt habe. Die Beschuldigte habe eine Amtsgeheimnisverletzung begangen, indem sie den Hausarzt über ein Strafverfahren orientiert habe.