als unentgeltlichem Rechtsbeistand zu gewähren. Zudem sei ihr für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Prozessführung zu gewähren. Weiter stellte sie ein Ausstandsgesuch gegen die Gesuchsgegnerin. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 6. November 2023 wurde ein Be- schwerde-/Ausstandsverfahren eröffnet. Es wurde davon Kenntnis gegeben, dass die Staatsanwaltschaft die amtlichen Akten eingereicht hat und die von ihr im Beschwerdeverfahren BK 23 445 eingereichten amtlichen Akten BM 23 9905 beigezogen werden.