Zu berücksichtigen sind aber die gesamten verfahrensrechtlichen Umstände, unter denen ein Entscheid über die unentgeltliche Rechtspflege ergeht. Ob im Einzelfall genügend Erfolgsaussichten bestehen, beurteilt die Verfahrensleitung nach den Verhältnissen zur Zeit, in der das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt wird. Die Erfolgsaussichten werden damit «ex ante» geprüft, womit es sich um eine vorläufige, aufgrund des jeweiligen Aktenstandes vorgenommene Beurteilung der Sach- und Rechtslage handelt. An diese Prognose ist die Verfahrensleitung nicht gebunden, der Verfahrensausgang erscheint nach wie vor als offen.